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   VG Freiburg, 31.07.2002 - 2 K 902/02   

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VG Freiburg, 31.07.2002 - 2 K 902/02 (https://dejure.org/2002,16685)
VG Freiburg, Entscheidung vom 31.07.2002 - 2 K 902/02 (https://dejure.org/2002,16685)
VG Freiburg, Entscheidung vom 31. Juli 2002 - 2 K 902/02 (https://dejure.org/2002,16685)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Sofortige Vollziehbarkeit baurechtlicher Maßnahmen einen Schweinemastbetrieb betreffend

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Dürfen baurechtliche Maßnahmen gegen einen Schweinemastbetrieb sofort vollzogen werden?

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Dürfen baurechtliche Maßnahmen gegen einen Schweinemastbetrieb sofort vollzogen werden?

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 12.03.1998 - 4 C 10.97

    Außenbereich; Garage; Zulässigkeitsvoraussetzungen; Ersatzbau; Erweiterung eines

    Auszug aus VG Freiburg, 31.07.2002 - 2 K 902/02
    Abgesehen davon, dass bereits diese Rechtsprechung die von den Antragstellern durchgeführte Erweiterung ihres Betriebes nicht gedeckt hätte, weil sie die Nachbarschaft mit zusätzlichen Emissionen belastet, hat das Bundesverwaltungsgericht diese Rechtsprechung beginnend mit dem Beschluss vom 19.07.1988 - 4 B 124/88 - (Buchholz 406.11 § 35 BBauG/BauGB Nr. 250) zwischenzeitlich auch ausdrücklich aufgegeben (vgl. ausführlich Urteil vom 12.03.1998 - 4 C 10/97 -, BVerwGE 106, 228).
  • BVerwG, 17.01.1986 - 4 C 80.82

    Zulässigkeit einer begrenzten Erweiterung infolge eingetretenen Bestandsschutzes;

    Auszug aus VG Freiburg, 31.07.2002 - 2 K 902/02
    Allerdings hatte das Bundesverwaltungsgericht (vgl. Urteil vom 17.01.1986 - 4 C 80.82 -, BVerwGE 72, 362) früher die Auffassung vertreten, dass der Bestandsschutz, den ein ursprünglich in Einklang mit dem materiellen Baurecht errichtetes Gebäude aufgrund von Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG genieße, nicht nur dazu berechtige, die Anlage in ihrem Bestand zu erhalten und sie wie bisher zu nutzen, sondern auch dazu, die zur Erhaltung und zeitgemäßen Nutzung notwendigen Maßnahmen durchzuführen.
  • BVerfG, 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Begründung des Sofortvollzugs einer

    Auszug aus VG Freiburg, 31.07.2002 - 2 K 902/02
    Ein besonderes Vollzugsinteresse ist dagegen in Fällen erforderlich, in denen - wie hier - aufgrund zahlreicher, von den Beteiligten gegensätzlich beurteilter tatsächlicher und rechtlicher Umstände eine tragfähige Abschätzung der Legalität bzw. Legalisierbarkeit eines Vorhabens und der Rechtmäßigkeit der zur Herstellung von rechtmäßigen Zuständen angeordneten Maßnahmen mit den im Eilverfahren gegebenen Erkenntnismöglichkeiten ausscheidet (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95 -, NVwZ 1996, 58 und vom 25.01.1996 - 2 BvR 2718/95 -, AuAS 1996, 62).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.05.1991 - 8 S 1068/91

    Austausch der Rechtsgrundlage für Ermessensentscheidung

    Auszug aus VG Freiburg, 31.07.2002 - 2 K 902/02
    Denn wird eine Ermessensentscheidung der Behörde durch die angegebene Rechtsgrundlage nicht gedeckt, kann sie aufgrund einer anderen Rechtsgrundlage rechtmäßig sein, wenn die beiden Vorschriften zugrunde liegenden Erwägungen - wie hier - übereinstimmen (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 15.05.1991 - 8 S 1068/91 -, NuR 1991, 434).
  • BVerfG, 25.01.1996 - 2 BvR 2718/95

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anordnung des Sofortvollzuges im Falle

    Auszug aus VG Freiburg, 31.07.2002 - 2 K 902/02
    Ein besonderes Vollzugsinteresse ist dagegen in Fällen erforderlich, in denen - wie hier - aufgrund zahlreicher, von den Beteiligten gegensätzlich beurteilter tatsächlicher und rechtlicher Umstände eine tragfähige Abschätzung der Legalität bzw. Legalisierbarkeit eines Vorhabens und der Rechtmäßigkeit der zur Herstellung von rechtmäßigen Zuständen angeordneten Maßnahmen mit den im Eilverfahren gegebenen Erkenntnismöglichkeiten ausscheidet (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95 -, NVwZ 1996, 58 und vom 25.01.1996 - 2 BvR 2718/95 -, AuAS 1996, 62).
  • BVerwG, 19.07.1988 - 4 B 124.88

    Begriff des Außenbereichsvorhabens; "Eigentumskräftig verfestigte

    Auszug aus VG Freiburg, 31.07.2002 - 2 K 902/02
    Abgesehen davon, dass bereits diese Rechtsprechung die von den Antragstellern durchgeführte Erweiterung ihres Betriebes nicht gedeckt hätte, weil sie die Nachbarschaft mit zusätzlichen Emissionen belastet, hat das Bundesverwaltungsgericht diese Rechtsprechung beginnend mit dem Beschluss vom 19.07.1988 - 4 B 124/88 - (Buchholz 406.11 § 35 BBauG/BauGB Nr. 250) zwischenzeitlich auch ausdrücklich aufgegeben (vgl. ausführlich Urteil vom 12.03.1998 - 4 C 10/97 -, BVerwGE 106, 228).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.01.1998 - 10 B 3025/97

    Bauaufsichtliche Ordnungsverfügung; Anordnung der sofortigen Vollziehung;

    Auszug aus VG Freiburg, 31.07.2002 - 2 K 902/02
    Ein derartiger gewichtiger Gefahrentatbestand, der es rechtfertigen könnte, auch eine Maßnahme sofort zu vollziehen, die mit weitgehenden und nicht oder nur schwer rückgängig zu machenden Schäden für den Ordnungspflichtigen verbunden ist, kann allein in dem Umstand, dass ein Bauwerk oder eine bauliche Anlage vorbehaltlich einer Überprüfung im Hauptsacheverfahren als formell und materiell illegal erscheint, in der Regel nicht erblickt werden (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 22.03.2000 - 4 TG 4287/99 -, BRS 63 Nr. 213; OVG NRW, Beschluss vom 12.01.1998 - 10 B 3025/97 -, NVwZ 1998, 977; Thür.
  • VGH Hessen, 22.03.2000 - 4 TG 4287/99

    Sofortige Vollziehung einer Abbruchanordnung

    Auszug aus VG Freiburg, 31.07.2002 - 2 K 902/02
    Ein derartiger gewichtiger Gefahrentatbestand, der es rechtfertigen könnte, auch eine Maßnahme sofort zu vollziehen, die mit weitgehenden und nicht oder nur schwer rückgängig zu machenden Schäden für den Ordnungspflichtigen verbunden ist, kann allein in dem Umstand, dass ein Bauwerk oder eine bauliche Anlage vorbehaltlich einer Überprüfung im Hauptsacheverfahren als formell und materiell illegal erscheint, in der Regel nicht erblickt werden (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 22.03.2000 - 4 TG 4287/99 -, BRS 63 Nr. 213; OVG NRW, Beschluss vom 12.01.1998 - 10 B 3025/97 -, NVwZ 1998, 977; Thür.
  • OVG Thüringen, 13.05.1997 - 1 EO 609/96

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; öffentliches Interesse;

    Auszug aus VG Freiburg, 31.07.2002 - 2 K 902/02
    OVG, Beschluss vom 13.05.1997 - 1 EO 609/96 -, BRS 59 Nr. 211; VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 29.01.1997 - 8 S 3291/86 -, BRS 47, 484; und vom 13.06.1996 - 5 S 1211/96 -, NVwZ 1997, 601).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.07.1993 - 1 S 1260/93

    Zur ordnungsgemäßen Beschäftigung iSd EWGAssRBes 1/80 Art 6 - Unterbrechung durch

    Auszug aus VG Freiburg, 31.07.2002 - 2 K 902/02
    Soweit in Rechtsprechung und Literatur, (vgl. Schoch/Schmidt-Assmann/Pietzner, Verwaltungsgerichtsordnung, Stand: Januar 2002, § 80 RdNr. 146 ff., 150; m.w.N.), auch bei Bauordnungsmaßnahmen wie einem Abriss im Einzelfall aus der materiellen Illegalität ein sofortiges Vollzugsinteresse abgeleitet wird, ist es insbesondere auf Fälle der offensichtlichen Illegalität beschränkt (so etwa VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 13.07.1993 - 1 S 1260/93 - DVBl 1993, 1026; m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.04.1998 - 11 B 816/98

    Zulassung der Beschwerde; Zulassungsantrag; Richtigkeit der Entscheidung des VG;

  • VGH Baden-Württemberg, 13.06.1996 - 5 S 1211/96

    Baurechtliche Nutzungsuntersagung wegen Verstoßes gegen das Strafgesetzbuch

  • VGH Baden-Württemberg, 20.09.1988 - 8 S 2171/88

    Rechtmäßigkeit der Anordnung einer sofortigen Vollziehung einer

  • OVG Berlin, 15.03.2000 - 2 S 2.00

    Sofortige Vollziehung einer Nutzungsuntersagung; Zulässigkeit einer

  • VGH Baden-Württemberg, 29.01.1987 - 8 S 3291/86

    Unzulässigkeit des Sofortvollzugs eines wegen Baufälligkeit angeordneten Abbruchs

  • OVG Berlin, 23.08.1996 - 2 S 13.96

    Sofortvollzug; Nutzungsuntersagung; Zimmervermietung; Sozialhilfeempfänger;

  • VG Freiburg, 08.12.2011 - 4 K 2157/11

    Kleine Gerätehütte im Außenbereich; Abrissverfügung; Anordnung der sofortigen

    OVG, Beschluss vom 10.05.1994, BauR 1994, 611, m.w.N.; Hess VGH, Beschluss vom 29.05.1985, NVwZ 1985, 664, m.w.N.; VG Freiburg, Beschluss vom 31.07.1992 - 2 K 902/02 -, juris, m.w.N.; VG Bayreuth, Beschluss vom 10.09.2002 - B 2 S 02.740 -, juris, m.w.N.; Dürr, Baurecht, 12. Aufl. 2008, RdNr. 304 m.w.N.; Sauter, Landesbauordnung für Baden-Württemberg, 3. Aufl., Stand: Juli 2011, Bd. 2, § 65 RdNrn.
  • VG Karlsruhe, 30.07.2009 - 5 K 1631/09

    Nutzunguntersagung für bordellähnlichen Betrieb als Vergnügungsstätte

    Die sofortige Vollziehung der Untersagung der Nutzung ist im Hinblick auf den Zweck des Baugenehmigungsverfahrens, nämlich der Entstehung baurechtswidriger Zustände durch eine vorbeugende Rechtskontrolle entgegenzuwirken, regelmäßig im öffentlichen Interesse schon dann gerechtfertigt, wenn ein Vorhaben ohne die erforderliche Baugenehmigung ausgeführt wird (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 20.09.1988 - 8 S 2171/88 -, juris; VG Freiburg, Beschl. v. 31.07.2002 - 2 K 902/02 -, juris).
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